Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Präsidenten und vier weiteren Präsidiumsmitgliedern, darunter bis zu zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einem Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.