Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorsitzenden (geschäftsführender Präsident).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.