Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 und maximal 7 Vorstandsmitgliedern, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils allein.