Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnugnsprüfer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein durch die Mehrheit.