Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden als Schatzmeister und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden als Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mt einem Geschäftswert von über 600,00 Euro ist die Zustimmung des gesamten Vorstands mit Mehrheitsbeschluss und dem zugehörigen Protokoll notwendig.