| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen, darunter der Vorsitzende, der erste Stellvertreter/Geschäftsführer, der zweite Stellvertreter/ Schriftführer und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |