Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem Schatzmeister, die einzelvertretungsbefugt sind.
Weitere Vorstandsmitglieder vertreten jeweils gemeinsam mit einem der zuvor genannten Vorstandsmitgliedern.