Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten/President elect, einem weiteren Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.