Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister.
Aufgabenfelder: Leitung Auslandsaktivitäten; Human Resources, Koordination der Mitwirkenden; Netzwerke knüpfen und pflegen; Anbahnung und Management von Kooperationen; Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit; Berichterstattung über Aktivitäten; Kommunikation mit Mitgliedern und Spendern; Verteilung von Sonderaufgaben und Vertretungen.