Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Finanzbeauftragte sowie jeweils ein Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Entscheidungen, die Verbindlichkeiten bis maximal 1.000,00 Euro begründen, können von einem Vorstandsmitglied in alleiniger Verantwortung getätigt werden.