Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsmitglied und einem Vertreter des Vorstandsmitglieds
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Verträge des Vereins mit Mitgliedern des Vorstands oder deren Angehörigen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.