Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem stellvertretenden zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 10.000,00 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.