Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Urkunden, aus denen sich für die SVJB vermögensrechtliche Verpflichtungen ergeben, müssen die Unterschriften von drei Mitgliedern der Geschäftsführung des Vereins tragen.