| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweitenn Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. Für Rechtsgeschäfte ab 10.000,00 Euro, für die Begründung von Arbeitsverhältnissen oder Mietverträgen ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig. Die Mitgliederversammlung entscheidet auch über den An- und Verkauf, sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 5.000,00 Euro. |