| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, zwei Stellvertreter und der Vorstand für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |