Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Verträge, die im Wert 1.000,00 Euro/Jahr übersteigen, dürfen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden.