Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem geschäftsführenden stellvertretenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Besitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Mindestens eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister sein.