Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstandsvorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.