Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für einzelne Rechtsgeschäfte können die Vorstandsmitglieder durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.