Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem jeweiligen Pfarrer der Gemeinde St. Matthias oder Ihrer Rechtsnachfolgerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.