Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Sprecher und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.