Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem die Kassenverwaltung untersteht, dem Schriftführer sowie zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.