Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer , dem stellvertretenden Kassierer, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlioch und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.