Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern:
a) dem ersten Vorsitzenden, b) dem zweiten Vorsitzenden, c) dem Schriftführer, d) dem Schatzmeister, e) und drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.