Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und dem Generalsekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Verbandstages ist erforderlich für die Beschlussfassung über Verträge mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und mit Fachverbänden auf Bundesebene.