Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer/einem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt worden ist, vertreten durch dieses Vorstandsmitglied allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt vertreten diese gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.