Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Kanzlei-Offizier, dem Zahlmeister und ggf. einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Über Konten des Vereins können nur der Vorsitzende und der Zahlmeister jeweils allein verfügen.