Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Finanzielle Verfügungen ab einer Höhe von 2.500,- € bedürfen der schriftlichen Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern.