Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Rechtsgeschäfte, die eine Verpflichtung des Vereins im Wert von 1.000,-€ übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.