Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Berater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den ersten Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.