Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (VMB-Sprecher) und dem Stellvertreter (stellvertretender VMB-Sprecher)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über den Abschluss von Verträgen zum Erwerb, die Veräußerung oder die dingliche Belastung von Grundeigentum sowie über die Aufnahme von Darlehen bzw. Leasingverträgen über 90.000,00 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung.