| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Kurator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verbindlichkeiten, Anschaffungen, Ausgaben und vereinsbezogene Geschäftsreisen, die einen Betrag von fünfhundert Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |