| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter ein Vorstandsvorsitzender und ein stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |