Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Maximal vier weitere Vorstandsmitglieder können in den Vorstand gewählt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von einem der Vorsitzenden allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.