| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer ,der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist, und dem Schatzmeister. Unter Umständen gehört der Betriebsratsvorsitzende dem Vorstand als viertes Mitglied an.
In Fällen der Behinderung vertreten Schriftführer und Schatzmeister einander gegenseitig. |