Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und kann um ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied ergänzt werden..
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte, die mit einer wirtschaftlichen Verpflichtung bis zu einer Höhe von 25.000 € verbunden sind. Ausgeschlossen sind der Abschluss von Darlehensvereinbarungen, die Einräumung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Schuldbeitritte und die Belastung und Veräußerung von Grundeigentum.