Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und einer geraden Zahl von mindestens vier bis höchstens acht weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder dem Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.