Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal sieben Personen, darunter ein Vorsitzender, ein Kassenwart/Schaztzmeister (1.Stellvertreter), ein Vorstandsmitglied Sport (2. Stellvertreter) und bis zu vier Vorstandsmitglieder/Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.