| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern, darunter ein Conseiller Général, ein Präsident, ein Vizepräsident und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten allein oder durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. |