Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,- Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Überprüfungsausschusses hierzu schriftlich erteilt ist. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitglieds.