| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus zwei Personen, dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Bei mehr als zwei Personen noch aus einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten. von den übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zwei gemeinsam. |