| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden sowie aus der/dem ersten, zweiten, dritten und vierten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. |