Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsvorstand und dem Finanzvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder von der Beschränkung des § 181 BGB befreien. Für Rechtsgeschäfte, die Verbindlichkeiten von mindestens EUR 500,00 zur Folge haben, ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich.