| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |