Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und dem Schriftführer/der Schriftführerin. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.