Der Vorstand besteht aus mindestens einer und maximal drei Personen, darunter ein Vorsitzender und ein Stellvertreter.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst und mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.