Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und bis zu fünf Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Vizepräsidenten oder durch zwei Vizepräsidenten gemeinsam.
Wirkungskreis: Erledigung der laufenden Geschäfte und Verwaltung, insbesondere Leitung der Geschäftsstelle, inklusive der Erledigung aller Bankgeschäfte, und der Umsetzung der Beschlüsse und Vorgaben des Präsidiums.