Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.500 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilt hat.