Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Logenmeister (Vorsitzender Meister), dem Ersten Abgeordneten Logenmeister, dem Ersten Aufseher und dem Zweiten Aufseher.
Die Loge wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Je ein Mitglied des Vorstandes ist mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam zur Vertretung der Loge befugt.