Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Beauftragten des Gemeindekirchenrates, dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und dem Gemeindepfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Nordend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.